Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: Darum gehts

HR Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: Darum gehts

Die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Arbeitsumgebung für die schwangere Mitarbeiterin sicher ist. Sie sollten alle potenziellen Gefahren identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Sie die Arbeitszeiten anpassen oder bestimmte Aufgaben neu zuweisen müssen.

  • Gero Appel
  • 23. November 2023

Die Bekanntgabe einer Schwangerschaft durch eine Mitarbeiterin ist nicht nur für sie selbst der Beginn eines spannenden neuen Lebensabschnitts. Auch für Sie als Arbeitgebende bringt dies Veränderungen mit sich. In diesem Artikel werden wir das Mutterschutzgesetz und alle damit verbundenen relevanten Anpassungen detailliert betrachten. Ein entscheidender erster Schritt, nachdem eine Schwangerschaft bekannt gegeben wurde, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz der betroffenen Mitarbeiterin.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes in Unternehmen, bei dem potenzielle Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet werden. Dabei geht es darum, mögliche gesundheitliche Risiken für die Mitarbeitenden zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken zu ergreifen.

Im Kontext einer Schwangerschaft ist die Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig, da hier spezielle Schutzmaßnahmen für die schwangere Mitarbeiterin getroffen werden müssen. Ziel ist es, sowohl die Gesundheit der Mitarbeiterin als auch die des ungeborenen Kindes zu schützen und sicherzustellen, dass die Arbeit ohne gesundheitliche Risiken fortgesetzt werden kann.

Die Gefährdungsbeurteilung muss durchgeführt werden, sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt. © Adobe Stock, Blue Planet Studio
Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt, muss die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. © Adobe Stock, Blue Planet Studio

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, wenn sich wesentliche Veränderungen am Arbeitsplatz ergeben, die neue Risiken mit sich bringen könnten. Dies kann beispielsweise bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, bei der Verwendung neuer Maschinen oder Materialien oder bei signifikanten Änderungen der Arbeitsumgebung der Fall sein.

Im Kontext einer Schwangerschaft ist eine sofortige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, sobald die Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Denn mit der Schwangerschaft können sich die Risikofaktoren und die Notwendigkeit spezifischer Schutzmaßnahmen verändern. Es ist wichtig, diese Anpassungen so schnell wie möglich vorzunehmen, um den bestmöglichen Schutz für die schwangere Mitarbeiterin und ihr ungeborenes Kind zu gewährleisten.

Wann erfordert das Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Mutterschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung, sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der schwangeren Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Beurteilung soll mögliche Risiken und Gefahren identifizieren, die die Schwangerschaft und das ungeborene Kind beeinträchtigen könnten. Auf Basis dieser Beurteilung müssen dann geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren oder zu eliminieren.

Dies kann beispielsweise die Anpassung von Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen oder die Umverteilung bestimmter Aufgaben beinhalten. Es ist die Pflicht des Arbeitgebenden, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um den Schutz der schwangeren Mitarbeiterin und ihres ungeborenen Kindes zu gewährleisten.

Was droht, wenn keine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz durchgeführt wird?

Die Nichtdurchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Mutterschutzes kann ernsthafte Konsequenzen für Arbeitgebende haben. Zunächst einmal setzt dies die Gesundheit und Sicherheit der schwangeren Mitarbeiterin und ihres ungeborenen Kindes potenziell aufs Spiel, was ethisch und rechtlich nicht vertretbar ist. Darüber hinaus kann es zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Das Mutterschutzgesetz sieht für Verstöße gegen seine Bestimmungen, einschließlich der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, finanzielle Bußgelder und in schwerwiegenden Fällen sogar strafrechtliche Sanktionen vor. Darüber hinaus kann die Nichtbeachtung dieser Pflichten zu Schadensersatzansprüchen durch die betroffene Mitarbeiterin führen. Es ist daher im Interesse aller Parteien, dass Arbeitgebende ihre Pflichten im Rahmen des Mutterschutzes ernst nehmen und die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchführen.

Das Risikobewertungsverfahren wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Aber Sie sollten über das Wissen verfügen, das Sie benötigen. © Adobe Stock, Pixel-Shot
Die Gefährdungsbeurteilung wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Doch sollten Sie über das nötige Wissen verfügen. © Adobe Stock, Pixel-Shot

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz durchführen?

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Kontext des Mutterschutzes obliegt in erster Linie den Arbeitgebenden. Es ist deren Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen für schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen sicher und gesund sind. Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe jedoch an eine qualifizierte Person innerhalb des Unternehmens delegieren, wie beispielsweise an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt.

In jedem Fall ist es wichtig, dass die Person, die die Gefährdungsbeurteilung durchführt, über das notwendige Wissen und die Kompetenz in Bezug auf den Arbeitsplatz, die anfallenden Tätigkeiten und die potenziellen Risiken für Schwangere verfügt. Zudem sollte sie mit den rechtlichen Anforderungen und Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes vertraut sein.

Was beinhaltet das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts, der speziell zum Schutz von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen dient. Es regelt unter anderem den Kündigungsschutz, legt Beschäftigungsverbote fest und definiert die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf den Gesundheitsschutz. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Verbot der Beschäftigung in den letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin sowie in den acht Wochen nach der Entbindung, es sei denn, die Arbeitnehmerin erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, weiterhin zu arbeiten.

Darüber hinaus enthält das Mutterschutzgesetz Vorschriften zur Arbeitszeit, wie beispielsweise ein Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgebende eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, sobald er von der Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin erfährt. Dabei geht es darum, die Arbeitsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Gesundheit von Mutter und Kind nicht zu gefährden.

Das Beschäftigungsverbot greift, wenn die Arbeit die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet. © Adobe Stock, K.A./peopleimages.com
Sobald die Arbeit die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet, greift das Beschäftigungsverbot. © Adobe Stock, K.A./peopleimages.com

Ab wann gilt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft tritt in Kraft, wenn die Fortsetzung der Arbeit das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Mitarbeiterin oder ihres ungeborenen Kindes gefährden würde. Dies wird in der Regel auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Art der Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und der individuelle Gesundheitszustand der Mitarbeiterin.

In einigen Fällen kann das Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gelten, insbesondere wenn die Arbeit mit bestimmten Risiken verbunden ist. In anderen Fällen kann es erst später in der Schwangerschaft in Kraft treten. Letztendlich liegt die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot in der Verantwortung des Arbeitgebers, der sich dabei allerdings an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes halten muss.

Wer zahlt das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

Im Falle eines Beschäftigungsverbots, das aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschutz auferlegt wird, sind Arbeitgebende in der Regel verpflichtet, das Gehalt der betroffenen Mitarbeiterin weiterzuzahlen. Dieser Betrag entspricht in der Regel dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots. In Deutschland können Arbeitgebende jedoch eine Erstattung von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des U2-Umlageverfahrens beantragen. Es ist wichtig, sich als Arbeitgebende über diese Regelungen im Klaren zu sein und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Perfekt vorbereitet mit DUVAS

Um Unternehmen bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, bietet der wir bei der DUVAS eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz. Mit unserer Expertise und Erfahrung stellen wir sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den bestmöglichen Schutz für die schwangere Mitarbeiterin und ihr ungeborenes Kind zu gewährleisten.

So können Unternehmen sicher sein, dass sie ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und gleichzeitig einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für ihre Mitarbeiterinnen schaffen. Insgesamt ist die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von DUVAS daher eine wertvolle Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter und eine gute Absicherung für das Unternehmen selbst.

Beitragsbild: © Adobe Stock, Drobot Dean

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